VERTRAGSBEDINGUNGEN

 

1. Allgemeines
An den Lehrgängen von ON WATER kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.

2. Vertragsdauer
Der Ausbildungsvertrag kommt mit der Abgabe dieser Kursanmeldung oder mit der Vereinbarung von Praxisterminen zustande, sofern innerhalb von sieben Tagen kein Widerspruch durch ON-WATER erfolgt. Der Ausbildungsvertrag endet am Vortag zum nächstmöglichen Prüfungstermin, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten.

3. Umfang der Leistungen
Die theoretische und praktische Ausbildung wird jeweils in der Form durchgeführt, wie in unseren Kursbeschreibungen dargestellt. Die Bereitstellung von Sälen und Personal am Prüfungstag gehört nicht zum Gegenstand dieses Ausbildungsvertrages. Lehrbücher, Seekarten und sonstige Unterrichtsmaterialen sind nicht in der Kursgebühr enthalten, wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag ausgewiesen ist. Die An- und die Abreise zu den Ausbildungsorten liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches von ON-WATER.

4. Serviceleistungen
ON-WATER kann unentgeltliche, freiwillige Serviceleistungen anbieten. Jede Haftung für diese Serviceleistungen ist ausgeschlossen. Diese Serviceleitungen sind im einzelnen: Bereitstellung von Booten und Personal am Prüfungstag, Versand der Prüfungsunterlagen und -gebühren an den Prüfungsausschuss und Versand der Prüfungseinladungen.

5. Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien
Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des DMYV, DSV und des Bundesverkehrsministers für die Sportbootscheine "Binnen" und "See" durchgeführt. Die Führerscheinprüfungen werden vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen. Prüfungstermine und Prüfungsorte werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. Als Serviceleistung (vgl. Abs. 4) wird die Anmeldung zu der jeweiligen Prüfung 3 Wochen vor der Prüfung von ON-WATER vorgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Prüfungsunterlagen vollständig bei uns in der Geschäftsstelle Mainz eingegangen und die Prüfungsgebühr bezahlt sein. Wir bearbeiten Prüfungsunterlagen nur, wenn ein Nachweis über die bezahlte Prüfungs- und Kursgebühr vorliegt.

6. Praktische Ausbildung
Der Kursteilnehmer ist verpflichtet die Termine für die praktische Ausbildung spätestens drei Wochen vor der Prüfung zu vereinbaren. Termine werden nach rechtzeitiger Vereinbarung vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Termine an bestimmten Wochentagen oder Uhrzeiten.
Der Teilnehmer ist verpflichtet zu den Terminen pünktlich zu erscheinen, andernfalls wird eine Kostenerstattung von 30,00 EUR für den Ersatztermin erhoben. Wir behalten uns vor, Ersatztermine erst dann zu vergeben, wenn die Kostenerstattung auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Sollte der Kursteilnehmer mehr als drei Termine für die Praxisausbildung benötigen, besteht kein Anspruch auf Prüfungsteilnahme an einem bestimmten Prüfungstermin. Wir behalten uns das Recht vor, Kursteilnehmer die den zur Prüfung notwendigen Ausbildungsstand noch nicht erreicht haben, nicht zur Prüfung anzumelden. Bei Hochwasser , Niedrigwasser und bei Wassertemperaturen unter dem Gefrierpunkt (Wasseroberflächenvereisung) besteht unsererseits keine Verpflichtung zur praktischen Ausbildung. Wasserfeste Bekleidung ist vom Kursteilnehmer zur praktischen Ausbildung mitzubringen.
ON WATER übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Geräte (Handys, etc.) die an Bord mitgebracht werden.

7. Haftung
Bei der Ausbildung lassen sich - trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen
- nicht alle Risiken ausschließen, daher empfehlen wir den Abschluss einer Unfallversicherung. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen ON-WATER und ihre Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von den Ausbildern.
Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate und beginnt mit dem Anspruch begründenden Ereignis. (Vgl. auch Abs. 4 und 6)

8. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
Es gilt die Kursgebühr der jeweils aktuellen Preisliste. Die Kursgebühren sind 10 Tage nach Rechnungserhalt, zusammen mit den Lehrmitteln und der Prüfungsgebühr, auf unser Bankkonto zu Zahlen. Der Bankeinzug erfolgt in einer Summe. Bei erfolglosem Bankeinzug müssen wir die Bankgebühren an Sie weiterreichen. Ohne Zahlungsnachweis der Prüfungs- und Kursgebühr erfolgt von uns keine Anmeldung zur Prüfung.

9. Rücktritt
a) Die ON WATER BOOTSSCHULE ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Lehrganges vom Ausbildungsvertrag zurücktreten, wenn dessen Einhaltung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährlich wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.
Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorhergesehenen Teilnehmerzahl und Umstände, die sich aus höherer Gewalt, Streik, oder behördlicher Anordnung ergeben. Bei Rücktritt erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen
.b) Bei Rücktritt eines Teilnehmers von der Anmeldung zu einem Lehrgang - gleich aus welchem Grund - ist ON WATER unverzüglich zu benachrichtigen. Wird ein Lehrgang nach seinem Beginn von einem Teilnehmer abgebrochen, so behält ON WATER den Anspruch auf die volle Lehrgangsgebühr.

10. Sonstiges
Die Teilnehmerdaten werden bei ON WATER gespeichert. Sämtliche Prospekt- und Programmangaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen der angekündigten Lehrgänge und der Kursgebühren bleiben daher vorbehalten. Prüfungsbedingungen der ON WATER BOOTSSCHULE
" Bei den Prüfungen zum Sportbootführerschein handelt es sich um amtliche Prüfungen.
Prüfungsorte, -termine und Gebühren werden jeweils vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt. Der Prüfungsausschuss kann sonst die Prüfungsteilnahme verweigern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prüfungsunterlagen ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
" Als unentgeltliche, freiwillige Serviceleistung bieten wir den Versand der Prüfungsunterlagen und Gebühren zum Prüfungsausschuss , den Versand der Prüfungseinladungen und die Bereitstellung von Personal, Booten und Sälen am Prüfungstag an.
Jede Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für den Versand von Prüfungsunterlagen auf dem Postweg.